Kosten & Erstattung
Kostenloses Vorgespräch
Ein erstes Telefonat von ca. 15 Minuten, in dem wir gemeinsam herausfinden, ob Ihre Beschwerden und Anliegen zu meinen therapeutischen Schwerpunkten passen.
Kosten der Behandlung
Gesetzlich versicherte Patienten:
Die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Somit müssen gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten die Behandlungskosten selbst tragen. Haben Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, die auch Heilpraktiker-Leistungen einschließt, können Sie Ihre Rechnung dort einreichen. Je nach Tarif erstattet diese die Kosten vollständig oder teilweise.
Privat versicherte Patienten:
Private Krankenversicherungen übernehmen Heilpraktiker-Leistungen vollständig oder zumindest teilweise. Da der Leistungsumfang je nach Tarif unterschiedlich ist, empfehle ich Ihnen, sich im Voraus bei Ihrer Versicherung über die genauen Bedingungen zu informieren.
Falls vereinbarte Therapietermine nicht wahrgenommen werden können, bitte ich um Absage bis spätestens 24 Stunden vorher (Wochenenden und Feiertage ausgenommen). Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, werden entsprechend der für diesen Termin vereinbarten Behandlung oder Beratung in voller Höhe berechnet. Bitte beachten Sie, dass das Ausfallhonorar nicht zur Erstattung bei Krankenversicherern eingereicht werden kann.